Ingenieurbüro Kommer

Nichts ist stetiger als die Veränderung
 

Bauüberwachung nach der VV BAU STE & DB Ril.806

Die Bauüberwachung nach VV BAU-STE bezieht sich auf die „Verwaltungsvorschrift für Bauangelegenheiten auf dem Gebiet der Straßenbahnen, Eisenbahnen und anderer Schienenbahnen des Bundes“ – also im Bereich des Schienengebundenen Verkehrs, nicht des Straßenbaus.

Die VV BAU-STE (vollständig: Verordnung über die Bauaufsicht im Eisenbahnbereich nach § 3 AEG) ist eine Verwaltungsvorschrift des Eisenbahn-Bundesamts (EBA), die regelt, wie Bauvorhaben an Eisenbahninfrastruktur zu überwachen und zu begleiten sind – insbesondere bei Anlagen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG).

Im Zuge der Lieferantenqualifizierung hat die Deutsche Bahn AG eine "Präqualifizierung Bauüberwachung für bahntechnische Ausrüstung" durchgeführt und das Ingenieurbüro Kommer im Bereich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit positiv ausgezeichnet.

Präqualifikation Bauüberwachung


Die Bauüberwachung dient der:
Sicherstellung der technischen Sicherheit im Eisenbahnverkehr

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Ausführung nach den anerkannten Regeln der Technik und Kontrolle der Einhaltung genehmigter Unterlagen (Plangenehmigung, Ausführungsunterlagen)
  • Vorbereitung und Begleitung der Abnahme durch das EBA


Aufgaben der Bauüberwachung

1. Planungs- und Genehmigungsphase

  • Prüfung der Planungsunterlagen Einhaltung der technischen Regelwerke (z. B. EBA-Richtlinien, Ril 800)
  • Einbindung der Bauaufsichtsbehörde (EBA)

2. Bauvorbereitung

  • Bauanlaufbesprechung, Prüf- und Kontrollpläne
  • Prüfung sicherheitsrelevanter Bauverfahren

3. Bauausführung

  • Laufende Überwachung der Bauarbeiten durch bauüberwachende Stelle Prüfung von Abweichungen gegenüber genehmigten Unterlagen
  • Sicherstellung von Baudokumentation, Prüfzeugnissen, Nachweisen und Mitwirkung bei Sicherheitsabnahmen

 4. Abnahme und Inbetriebnahme

  • Teilnahme an der Inbetriebnahmeprüfung, Bestätigung der Betriebssicherheit
  • Erstellung der Freigabeempfehlung zur Inbetriebnahme durch das EBA

Quelle: ChatGPT, Stand 28.06.2025


 
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