Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Seit 1998 ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators im Paragraph 3 der Baustellenverordnung geregelt.
Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren auf Baustellen, auf den mehrere Beschäftigte/ Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen.
Wir unterstützen Sie als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) u.a. bereits in der Planungsphase vor Baubeginn, in der Vorankündigung, SiGe-Plan und der Unterlage für spätere Arbeiten. Weiterhin stehen wir Ihnen für die veränderlichen Anforderungen im Zuge des Baufortschrittes beratend zur Seite.
Die SiGeKo Leistungen werden gemäß der Baustellenverordnung von uns umgesetzt:
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