Ingenieurbüro Kommer

Nichts ist stetiger als die Veränderung
 

 

Sicherheits- und Gesundheitskoordination


Als Veranlasser eines Bauvorhabens tragen private und öffentliche Bauherren die oberste Verantwortung für das gesamte Bauvorhaben. Seit 1998 ist der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators im Paragraph 3 der Baustellenverordnung geregelt.

Die Baustellenverordnung verpflichtet den Bauherren auf Baustellen, auf den mehrere Beschäftigte/ Arbeitgeber tätig werden, je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen geeigneten Koordinator zu bestellen.
Wir unterstützen Sie als Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren (SiGeKo) u.a. bereits in der Planungsphase vor Baubeginn, in der Vorankündigung, SiGe-Plan und der Unterlage für spätere Arbeiten. Weiterhin stehen wir Ihnen für die veränderlichen Anforderungen im Zuge des Baufortschrittes beratend zur Seite.

Die SiGeKo Leistungen werden gemäß der Baustellenverordnung von uns umgesetzt:

  • Unterstützung bei Ausschreibungen für die Leistungen eines SiGeKo und Bewertung der bereits getroffenen Sicherungs- und Arbeitsschutzmaßnahmen.
  • Erstellen der Baustellenordnung und –aushänge mit Arbeitsschutzinformation
  • Einweisung der Arbeitgeber und der Unternehmer in den SiGe-Plan im Rahmen der Begehungen
  • Begehungen und stichprobenartige Überprüfungen der Baustelle mit Protokollen
  • Sicherheitsbeauftragte für Tunnel / Tunnelmanager

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